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Alles auf einen Blick

Auf Bachelor-Niveau in Mechatronik durchstarten
Industriemeister bzw. Industriemeisterinnen der Mechatronik sind hochqualifizierte Fachkräfte für die Entwicklung, Produktion und Instandhaltung mechatronischer Systeme.
Durch den IHK-Lehrgang werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt, technische Schnittstellenprobleme zu lösen, die bei der Herstellung mechatronischer Produkte oder beim Betrieb mechatronischer Systeme auftreten. Die Teilnehmenden erlernen Inhalte der Systemintegration und technischen Applikationen, von Support und Service und werden vorbereitet auf die Prüfung in den Funktionsfeldern Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb, Montage und Inbetriebnahme sowie Betriebserhaltung und Service. Darüber hinaus sind Industriemeister bzw. Industriemeisterinnen Mechatronik qualifiziert, weitere handlungsspezifische Sach-, Organisation- und insbesondere Führungsaufgaben im mittleren Management zu übernehmen. Der IHK-Lehrgang bereitet die Teilnehmenden umfassend auf die IHK-Prüfung vor. Dabei sind Motivation und Eigeninitiative die wesentlichen Kriterien für einen erfolgreichen Abschluss.

Fit für Führungsaufgaben in der Mechatronik

Geprüfte Industriemeister bzw. Industriemeisterinnen Mechatronik sind in der Lage:

- Produktions- und Prozessabläufe mechatronischer Produkte und Systeme zu überwachen sowie technische Schnittstellenprobleme zu lösen und dabei Systeme zu konfigurieren und parametrieren
- Kundenanfragen, Fehlermeldungen und Kundenreklamationen aufzunehmen und zu bewerten
- Audits und Qualitätssicherungsmaßnahmen zu betreuen und durchzuführen
- Technische Weiterentwicklungen sowie Innovationen im Unternehmen umzusetzen
- Arbeitsabläufe inkl. Material- und Betriebsmitteleinsatz zu planen sowie Projektmanagement durchzuführen
- Kostenpläne aufzustellen, die Kostenentwicklung zu überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf zu achten
- Die Mitarbeiter zielgerecht zu führen, Aufgaben zu delegieren und zielorientiert zu kommunizieren
- Systematische Weiterbildung und Innovationsbereitschaft zu fördern sowie die Ausbildung der Auszubildenden im gleichen Bereich zu verantworten

Abschluss auf Bachelor-Niveau
Der IHK-Lehrgang bereitet Sie auf die bundeseinheitliche Prüfung zum Gepr. Industriemeister Mechatronik vor. Dieser IHK-Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet - also gleichwertig zum akademischen Bachelor (B.A.). Die Dauer beträgt ca. 2 Jahre.

IHK-Lehrgangskonzept, Trainer/Trainerinnen und Qualität
Die Trainer der IHK Nord Westfalen sind die wichtigsten Qualitätsfaktoren für eine gute und erfolgreiche Weiterbildung. Als fachliche Experten und zugleich erfahrene Praktiker vermitteln sie den Zugang zum Wissen und zu den Kompetenzen und begleiten die Teilnehmenden in ihrem Lernprozess bis zu den Prüfungen. Unsere Lehrgänge sind als klassische Präsenzlehrgänge in den IHK-Bildungszentren konzipiert, virtuelle Klassenräume ergänzen das Angebot.

IHK-Informationsveranstaltungen
In regelmäßigen Abständen finden Online-Infoveranstaltungen statt. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie unten auf der Webseite.

Förderung
Sie können bis zu 75 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren für die IHK-Weiterbildung fördern lassen. Weitere Informationen erhalten zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter dem Reiter Förderung.

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie u.a. im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Basisqualifikation
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

1. Rechtsbewusstes Handeln
1. Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
2. Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
3. Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
4. Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
5. Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässerschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
6. Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes

2. Betriebswirtschaftliches Handeln
1. Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
2. Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
3. Nutzen der Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
4. Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung
5. Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren

3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
1. Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
2. Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
3. Anwenden von Präsentationstechniken
4. Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
5. Anwenden von Projektmanagementmethoden
6. Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel

4. Zusammenarbeit im Betrieb
1. Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
2. Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zu deren Verbesserung
3. Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
4. Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
5. Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeitenden zu fördern
6. Fördern der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte

5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
1. Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, insbesondere bei Oxydations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
2. Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
3. Berechnen von betriebs- und fertigungstechnischen Größen bei Belastungen und Bewegungen
4. Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre grafische Darstellung

Handlungsspezifische Qualifikationen

1. Handlungsbereich "Technik":
a) Systemintegration
b) Technische Applikation
c) Kundenunterstützung und Service

2. Handlungsbereich "Organisation":
a) Betriebliches Kostenwesen
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

3. Handlungsbereich "Führung und Personal":
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement

1a)
a) Projektieren sowie Erweitern und Instandsetzen von mechatronischen Systemen
b) Auswählen und Konfigurieren von Komponenten der Sensorik und Aktorik sowie von Teilsystemen der Automatisierungstechnik
c) Einbauen von Teilsystemen in mechatronische Systeme, Anpassen und Integrieren von Schnittstellen sowie Einbinden der Energieversorgung
d) Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration von mechatronischen Systemen und Anlagen
e) Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
f) Inbetriebnehmen und Abnehmen von mechatronischen Systemen, insbesondere als Elektrofachkraft sowie unter Beachtung anderer sicherheitstechnischer und systemspezifischer Vorschriften und Normen

1b)
a) Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven Vorgaben, Disponieren von Eigen- und Fremdteilen unter Berücksichtigung terminlicher Vorgaben sowie Festlegen der Montageplätze, der Betriebs-, Montage- und Prüfmittel und der Montageprinzipien, Überwachen der Montageprozesse
b) Integrieren und Anpassen von Baugruppen und Teilsystemen bei Errichtung, Umbau oder Ergänzung von Systemen
c) Erstellen von Vorgaben zu Konfiguration und Parametrierung von Komponenten, Geräten und elektronischen Systemen
d) Inbetriebnehmen und Abnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere als Elektrofachkraft sowie unter Beachtung anderer sicherheitstechnischer und systemspezifischer Vorschriften und Normen
e) Beurteilen der Auswirkungen des Einsatzes neuer Bauelemente, Baugruppen und Teilsysteme auf Funktionsabläufe, Einleiten von Optimierungsprozessen
f) Planen, Durchführen und Dokumentieren anlagenspezifischer Einweisungen und Schulungen
g) Erstellen von Teil- und Systemdokumentationen anhand vorliegender technischer Daten und Beschreibungen von Maschinen und Anlagen, einschließlich Erstellen von Inbetriebnahmeprotokollen
h) Anwenden von fachbezogenen, sicherheitstechnischen und umweltschutzrelevanten Vorschriften

1c)
a) Überwachen mechatronischer Systeme
b) Planen und Organisieren von Sicherheits- und Funktionsprüfungen
c) Planen und Einsetzen von Serviceroutinen zur vorbeugenden Wartung und Instandhaltung inkl. Fernüberwachung und -analyse
d) Planen und Organisieren von Maßnahmen der vorbeugenden Instandsetzung und Wartung, einschließlich Software-Updates
e) Bearbeiten und Dokumentieren von Kundenanfragen und Reklamationen, Klären von Gewährleistungen, Dokumentieren von Änderungsanforderungen
f) Planen und Durchführen von Änderungen und Optimierungsmaßnahmen sowie Einsetzen und Anpassen neuer Softwarestände
g) Erstellen von Notfallkonzepten, Planen und Durchführen von Störungsanalysen, Dokumentieren von Fehlerursachen
h) Organisieren der Ersatzteilbeschaffung und von Instandsetzungen
i) Durchführen und Überwachen von Testläufen und Neustarts mechatronischer Systeme, insbesondere als Elektrofachkraft sowie unter Beachtung anderer sicherheitstechnischer und systemspezifischer Vorschriften und Normen
j) Analysieren und Verwalten von Fehlermeldungen, Entwicklung von Störungsvermeidungskonzepten zur Erhöhung der Verfügbarkeit mechatronischer Systeme, Gewährleisten der Instandhaltungsqualität
k) Betreuen und Begleiten von Qualitätssicherungsmaßnahmen und Audits, Dokumentieren der Qualitätssicherungsaktivitäten im Hinblick auf Gewährleistung und Garantie
l) Dokumentieren von Bestandsaufnahmen inklusive der Erstellung von Statusberichten und Reports

2a)
a) Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten
b) Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets
c) Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Konzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft
d) Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeitenden bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation
e) Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung
f) Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung
g) Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft

2b)
a) Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme
b) Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen
c) Anwenden von Systemen für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung
d) Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
e) Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition
f) Durchführen des Konfigurations- und Änderungsmanagements

2c)
a) Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb
b) Fördern des Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
c) Planen, Durchführen und Dokumentieren von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit und im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
d) Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen
e) Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen sowie Planen, Vorschlagen, Einleiten, Überprüfen und Dokumentieren von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen

3a)
a) Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen
b) Auswahl und Einsatz der Mitarbeitenden unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
c) Feststellen eines zusätzlichen Dienstleistungsbedarfs vor Ort, Akquirieren von Personal und Vergabe an Dritte
d) Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen
e) Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
f) Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
g) Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
h) Beteiligen der Mitarbeitenden am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
i) Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen

3b)
a) Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen
b) Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg
c) Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden
d) Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
e) Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen
f) Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitenden hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung

3c)
a) Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und auf die Handlungen in den Funktionsfeldern
b) Fördern des Qualitätsbewusstseins und der Kundenorientierung der Mitarbeitenden
c) Anwenden von Verfahren und Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produkt- und Prozessqualität sowie der Kundenzufriedenheit
d) Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen
e) Beachten von rechtlichen Rahmenbedingungen, Verträgen und Vereinbarungen, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung und Garantie, Kulanz und Kundenbindung

Weitere Informationen zu den prüfungsrelevanten Inhalten finden Sie in der bundeseinheitlichen Verordnung (unter Downloads).

Dieser IHK-Lehrgang ist für Sie richtig, wenn Sie Fach- und Führungsaufgaben vor allem in der Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen, im Elektro- und Fahrzeugbau, bei Herstellern von Geräten der Unterhaltungselektronik sowie im Maschinen- und Anlagenbau übernehmen wollen.

Zulassungsvoraussetzungen
Überprüfen Sie hier schnell und bequem online, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen und sich zur Prüfung anmelden können. Im Prüfungsportal der IHK finden Sie darüber hinaus viele weitere nützliche Informationen rund um die Prüfung zum Gepr. Industriemeister Mechatronik.

Gut zu wissen: Lehrgangs- und Prüfungsanmeldung sind getrennt. Wir erinnern Sie gerne im Lehrgang daran, sich rechtzeitig zur Prüfung anzumelden.

Sie können für die IHK-Weiterbildung bis zu 75 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren fördern lassen. Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG und den Voraussetzungen finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter

Aktuelle Termine

Gepr. Industriemeister/-in Mechatronik
Anmeldeschluss: 12.09.2025
samstags: 08:00 - 14:45 Uhr Lehrgangsdauer: ca. 2 Jahre
Kurs-Nr: L25M1091MS 4.910,00 € zzgl. Prüfungsgebühren
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung

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