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Alles auf einen Blick

Auf Bachelor-Niveau als Industriemeister bzw. Industriemeisterin Kunststoff und Kautschuk durchstarten
Im IHK-Lehrgang zum Gepr. Industriemeister bzw. Gepr. Industriemeisterin Kunststoff und Kautschuk lernen die Teilnehmer Arbeitsprozesse in Industriebetrieben zu steuern, Fertigungsabläufe zu überwachen, die Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel sicherzustellen und das Qualitätsmanagement zu handhaben. Darüber hinaus ist die Führung von Mitarbeitenden, eines Teams oder auch einer Abteilung Ziel dieser IHK Weiterbildung. Der IHK-Lehrgang bereitet die Teilnehmer umfassend auf die IHK-Prüfung vor. Motivation und Eigeninitiative sind die wesentlichen Kriterien für einen erfolgreichen Abschluss.

Fit für Führungsaufgaben
Gepr. Industriemeister bzw. Gepr. Industriemeisterinnen Kunststoff und Kautschuk sind in der Lage:
- Die Be- und Verarbeitungsprozesse im Unternehmen zu überwachen
- Den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln zu koordinieren und für die Erhaltung und Betriebsbereitschaft Sorge zu tragen
- Betriebliche Qualitäts- und Quantitätsvorgaben einzuhalten
- Die In- und Außerbetriebnahme von Be- und Verarbeitungsanlagen zu organisieren und zu überwachen
- Die Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu planen und zu überwachen sowie sich an der Planung und Umsetzung neuer Be- und Verarbeitungsprozesse zu beteiligen
- Die Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicherzustellen
- Kostenpläne aufzustellen sowie die Kostenentwicklung zu überwachen und dabei einen wirtschaftlichen Ablauf zu berücksichtigen
- Die Mitarbeitenden im Sinne der Unternehmensziele zu führen
- Die Kommunikation zwischen Mitarbeitenden, Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat zu fördern
- Neue Mitarbeitende in ihre Arbeitsbereiche einzuführen und ebenso die Ausbildung der Auszubildenden zu verantworten

Abschluss auf Bachelor-Niveau
Der IHK-Lehrgang bereitet Sie auf die bundeseinheitliche Prüfung zum Gepr. Industriemeister Kunststoff und Kautschuk vor. Dieser IHK-Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet - also gleichwertig zum akademischen Bachelor (B.A.). Die Dauer beträgt circa 2 Jahre.

IHK-Lehrgangskonzept, Trainer/Trainerinnen und Qualität
Die Trainer der IHK Nord Westfalen sind die wichtigsten Qualitätsfaktoren für eine gute und erfolgreiche Weiterbildung. Als fachliche Experten und zugleich erfahrene Praktiker vermitteln sie den Zugang zum Wissen und zu den Kompetenzen und begleiten die Teilnehmenden in ihrem Lernprozess bis zu den Prüfungen. Unsere Lehrgänge sind als klassische Präsenzlehrgänge in den IHK-Bildungszentren konzipiert, virtuelle Klassenräume ergänzen das Angebot.

IHK-Informationsveranstaltungen
In regelmäßigen Abständen finden Online-Infoveranstaltungen statt. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie unten auf der Webseite.

Förderung
Sie können bis zu 75 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren für die IHK-Weiterbildung fördern lassen. Weitere Informationen erhalten zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter dem Reiter Förderung.

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie u.a. im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Basisqualifikation
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Rechtsbewusstes Handeln
1. Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
2. Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
3. Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
4. Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
5. Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässerschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
6. Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes

Betriebswirtschaftliches Handeln
1. Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
2. Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
3. Nutzen der Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
4. Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung
5. Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren

Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
1. Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
2. Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
3. Anwenden von Präsentationstechniken
4. Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
5. Anwenden von Projektmanagementmethoden
6. Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel

Zusammenarbeit im Betrieb
1. Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
2. Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zu deren Verbesserung
3. Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
4. Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
5. Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern
6. Fördern der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte

Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
1. Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, insbesondere bei Oxydations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
2. Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
3. Berechnen von betriebs- und fertigungstechnischen Größen bei Belastungen und Bewegungen
4. Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre grafische Darstellung

Handlungsspezifische Qualifikationen

(1) Der Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen umfasst die folgenden Handlungsbereiche:
1. Technik
2. Organisation und
3. Führung und Personal

(2) Der Handlungsbereich Technik enthält:
1. die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte:
a) Bearbeitungstechnik
b) Verarbeitungstechnik
c) Kautschuktechnik oder
d) Faserverbundtechnik
wobei die zu prüfende Person einen der genannten Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte bestimmt, in dem geprüft werden soll

2. die Qualifikationsschwerpunkte:
a) Betriebstechnik
b) Werkstoffe und
c) Produktionsprozesse

(3) Der Handlungsbereich Organisation enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
1. Betriebliches Kostenwesen
2. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme und
3. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

(4) Der Handlungsbereich Führung und Personal enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
1. Personalführung
2. Personalentwicklung
3. Qualitätsmanagement

2.1.a)
a) Auswählen, Beurteilen und Optimieren von Bearbeitungsverfahren, insbesondere Schweißen, Kleben, Umformen, spanende Bearbeitung, Verstärken von Bauteilen, Auskleiden, Montieren, Demontieren und Nachbearbeiten
b) Optimieren der Bearbeitungsprozesse unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben
c) Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Werkstoff und Bearbeitungsverfahren
d) Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
e) Beurteilen von Auswirkungen auf den Bearbeitungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel
f) Ermitteln von Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen
g) Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen sowie von Verfahren zur Veredelung der Bauteile
h) Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender qualitätssichernder Mess- und Prüfsysteme
2.1.b)
a) Auswählen und Beurteilen diskontinuierlicher Verarbeitungsverfahren wie Spritzgießen und -blasen, Pressen, Schäumen und Thermoformen
b) Auswählen und Beurteilen kontinuierlicher Verarbeitungsverfahren wie Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen und Extrusionsblasformen
c) Optimieren von Produktionsprozessen unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben
d) Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Polymer und Verarbeitungsverfahren,
e) Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
f) Zuordnen von Werkzeugen für Ein- und Mehrkomponentenverfahren sowie Sonderverfahren unter Berücksichtigung von Funktion, Aufbau und Kopplung von Werkzeugen
g) Beurteilen von Auswirkungen auf den Produktionsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel
h) Ermitteln der Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen
i) Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen für kontinuierliche und diskontinuierliche Verfahren sowie von Sonderverfahren zur weiteren Veredelung der Produkte
j) Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender qualitätssichernder Mess- und Prüfsysteme
2.1.c)
a) Auswählen und Beurteilen von Mischverfahren unter Einsatz von Walzen, Innenmischern und Knetern, Extrudern und Rührern
b) Auswählen und Beurteilen von maschinellen und manuellen Formgebungsverfahren für Kautschukmischungen wie Kalandrieren, Pressen, Extrudieren, Gießen, Tauchen und Wickeln sowie ihrer Verwendung für Verbundwerkstoffe, insbesondere mit Fasern, Geweben, Metallen und Thermoplasten
c) Auswählen und Beurteilen von kontinuierlichen und diskontinuierlichen Vulkanisationsverfahren für Kautschukmischungen
d) Optimieren der Produktionsprozesse unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben
e) Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Elastomer und Verarbeitungsverfahren
f) Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
g) Zuordnen von Werkzeugen für Verfahren und Produkte aus einer oder mehreren Komponenten unter Berücksichtigung von Funktion, Aufbau und Kopplung von Werkzeugen
h) Beurteilen von Auswirkungen auf den Produktionsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel
i) Ermitteln von Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen
j) Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen für Elastomerartikel sowie von Verfahren zur Veredelung der Produkte
k) Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender qualitätssichernder Mess- und Prüfsysteme
2.1.d)
a) Auswählen und Beurteilen unterschiedlicher Faser- und Matrixwerkstoffe, einschließlich solcher biogener Herkunft, auf Basis des Lege- oder Laminierplans unter Berücksichtigung der Aushärtungsreaktionen, der Verfahrensführung und des Umgangs mit reaktiven Arbeitsstoffen
b) Auswählen und Beurteilen von kontinuierlichen und diskontinuierlichen Formgebungsverfahren, insbesondere Extrudieren, Spritzgießen, Faserspritzen, Faserwickeln, Strangziehen, Schleudergießen, Sheet Moulding, Bulk Moulding, Handlaminieren, Pressen, Spritzpressen und Vakuuminjektion
c) Durchführen, Überwachen und Optimieren von Aushärtungsvorgängen und thermischen Nachbehandlungen
d) Optimieren der Produktionsprozesse unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung der Reduzierung des Abfalls
e) Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Polymer und Verarbeitungsverfahren
f) Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
g) Ermitteln der Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen
h) Beurteilen von Auswirkungen auf den Produktionsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel
i) Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen für Faserverbundbauteile sowie von Verfahren zur weiteren Veredelung und Reparatur der Produkte
j) Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender qualitätssichernder Mess- und Prüfsysteme
2.2.a)
a) Auswählen, Festlegen und Erhalten der Funktion von Kraft- und Arbeitsmaschinen, Aggregaten sowie Hebe-, Transport- und Fördermitteln
b) Mitwirken bei der Sicherstellung der Energieversorgung
c) Mitwirken bei der kontinuierlichen Steigerung der Energieeffizienz von Maschinen, Geräten und Anlagen
d) Mitwirken bei der Aufstellung und Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von sicherheitstechnischen und anlagenspezifischen Vorschriften
e) Erhalten der Funktionsfähigkeit und Überwachen von Steuerungs- und Regelungssystemen
f) Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Produkten

2.2.b)
a) Erkennen und Einleiten materialspezifischer Vor- und Nachbehandlungsmaßnahmen von Werk- und Hilfsstoffen
b) Beurteilen von Auswirkungen der Werk- und Hilfsstoffe auf Be- und Verarbeitungsprozesse
c) Beachten von spezifischen Eigenschaften und Anforderungen bei Werkstoffpaarungen
d) Beachten von spezifischen Eigenschaften und Anforderungen an Festigkeitsträger
e) Auswählen und Nutzen von Möglichkeiten des Recyclings für Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der qualitätsrelevanten Eigenschaften sowie wirtschaftlicher Aspekte

2.2.c)
a) Analysieren und Planen von Fertigungsaufträgen und Festlegen der Betriebsmittel sowie Werk- und Hilfsstoffe
b) Auswählen von werkstoffspezifischen Be- und Verarbeitungsverfahren
c) Einleiten, Steuern und Überwachen von Produktionsprozessen unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Anforderungen
d) Umsetzen von Instandhaltungsvorgaben
e) Planen und Überwachen des Einsatzes von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs- und Fördersysteme
f) Einsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen zur Prozessoptimierung
g) Bewerten des Einsatzes von Mess- und Prüfmitteln

3.1)
a) Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der Kosten nach vorgegebenen Plandaten
b) Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets
c) Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft
d) Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter:innen bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation
e) Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
f) Anwenden der Kalkulationsverfahren einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung
g) Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft

3.2)
a) Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme
b) Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen
c) Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung
d) Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
e) Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition

3.3)
a) Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb
b) Fördern des Mitarbeiter:innenbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
c) Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
d) Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen
e) Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen

4.1)
a) Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen,
b) Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
c) Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen
d) Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
e) Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
f) Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
g) Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
h) Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen

4.2)
a) Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs
b) Festlegen von Personalentwicklungszielen
c) Durchführen von Poten zialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien
d) Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiter:inneninteressen
e) Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung
f) Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung

4.3)
a) Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen
b) Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
c) Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit
d) Umsetzen der Qualitätsmanagementziele

Weitere Informationen zu den prüfungsrelevanten Inhalten finden Sie in der bundeseinheitlichen Verordnung (unter Downloads).

Dieser IHK-Lehrgang ist für Sie richtig, wenn Sie als Facharbeiter in der Kunststoff- und Kautschukbranche tätig sind und den beruflichen Aufstieg oder die Übernahme von Verantwortung anstreben. Sie haben bereits eine Berufsausbildung (oder vergleichbare Qualifikation) erfolgreich abgeschlossen und möchten sich nun mit einer IHK-Weiterbildung auf Bachelor-Ebene weiter qualifizieren und streben eine Karriere mit Leitungs- und Führungsaufgaben an.

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Gut zu wissen: Lehrgangs- und Prüfungsanmeldung sind getrennt. Wir erinnern Sie gerne im Lehrgang daran, sich rechtzeitig zur Prüfung anzumelden.

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