Alles auf einen Blick
Auf Bachelor-Niveau in der Elektrobranche durchstartenDer IHK-Lehrgang qualifiziert die Teilnehmer, in den betrieblichen Funktionsfeldern Betriebserhaltung Produktion, Betriebserhaltung Infrastruktur sowie Fertigung und Montage handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen und Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung auszuüben. Das persönliche Engagement vorausgesetzt, bereitet der IHK-Lehrgang umfassend auf die IHK-Prüfung vor. Motivation und Eigeninitiative sind die wesentlichen Kriterien für einen erfolgreichen Abschluss.
Fit für Führungsaufgaben in der Elektrotechnik
Gepr. Industriemeister bzw. Industriemeisterinnen Elektrotechnik sind in der Lage:
- Produktionsabläufe zu überwachen und über den optimalen Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel zu entscheiden
- Qualitäts- und Quantitätsvorgaben einzuhalten sowie insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen vorzuhalten
- Die Energieversorgung im Unternehmen zu sichern
- Technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umzusetzen und fortlaufend Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozesse mitzugestalten
- Kostenpläne aufzustellen, die Kostenentwicklung zu überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf zu achten
- In Abstimmung mit dem Sicherheitsbeauftragten Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften zu gewährleisten
- Mitarbeiter:innen zielgerecht zu führen, Aufgaben zu delegieren sowie Mitarbeitende zu selbstständigem und verantwortlichem Handeln zu befähigen, sie zu motivieren und ihre Innovationsbereitschaft zu fördern
- Die Weiterbildungsbedarfe der Mitarbeiter zu analysieren und zu kommunizieren
Abschluss auf Bachelor-Niveau
Der IHK-Lehrgang bereitet Sie auf die bundeseinheitliche Prüfung zum Gepr. Industriemeister Elektrotechnik vor. Dieser IHK-Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet - also gleichwertig zum akademischen Bachelor (B.A.). Die Dauer beträgt ca. 2 Jahre.
IHK-Lehrgangskonzept, Trainer/Trainerinnen und Qualität
Die Trainer der IHK Nord Westfalen sind die wichtigsten Qualitätsfaktoren für eine gute und erfolgreiche Weiterbildung. Als fachliche Experten und zugleich erfahrene Praktiker vermitteln sie den Zugang zum Wissen und zu den Kompetenzen und begleiten die Teilnehmenden in ihrem Lernprozess bis zu den Prüfungen. Unsere Lehrgänge sind als klassische Präsenzlehrgänge in den IHK-Bildungszentren konzipiert, virtuelle Klassenräume ergänzen das Angebot.
IHK-Informationsveranstaltungen
In regelmäßigen Abständen finden Online-Infoveranstaltungen statt. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie unten auf der Webseite.
Förderung
Sie können bis zu 75 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren für die IHK-Weiterbildung fördern lassen. Weitere Informationen erhalten zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter dem Reiter Förderung.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie u.a. im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Basisqualifikation
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Rechtsbewusstes Handeln
1. Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
2. Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
3. Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
4. Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
5. Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässerschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
6. Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes
Betriebswirtschaftliches Handeln
1. Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
2. Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
3. Nutzen der Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
4. Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung
5. Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
1. Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
2. Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
3. Anwenden von Präsentationstechniken
4. Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
5. Anwenden von Projektmanagementmethoden
6. Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel
Zusammenarbeit im Betrieb
1. Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
2. Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zu deren Verbesserung
3. Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
4. Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
5. Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern
6. Fördern der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
1. Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, insbesondere bei Oxydations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
2. Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
3. Berechnen von betriebs- und fertigungstechnischen Größen bei Belastungen und Bewegungen
4. Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre grafische Darstellung
Handlungsspezifische Qualifikation
1. Handlungsbereich "Technik":
a) Infrastruktursysteme und Betriebstechnik
b) Automatisierungs- und Informationstechnik
2. Handlungsbereich "Organisation":
a) Betriebliches Kostenwesen
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
3. Handlungsbereich "Führung und Personal":
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement
1a)
a) Projektieren von elektrotechnischen Systemen, insbesondere von Energieversorgungssystemen sowie Systemen der elektrotechnischen Ausstattung von Gebäuden, Anlagen und anderen Infrastruktursystemen
b) Errichten von elektrotechnischen Systemen, insbesondere von Energieversorgungssystemen sowie Systemen der elektrotechnischen Ausstattung von Gebäuden, Anlagen und anderen Infrastruktursystemen
c) Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration von Komponenten, Geräten und elektrotechnischen Systemen
d) Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
e) Inbetriebnehmen und Abnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften
f) Inbetriebnehmen und Einrichten von Maschinen und Fertigungssystemen
g) Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität
h) Aufrechterhalten der elektrischen Energieversorgung
1b)
a) Projektieren sowie Erweitern und Instandhalten von automatisierten Anlagen und Informationssystemen - auch bei laufender Produktion
b) Auswählen und Konfigurieren von Systemen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Komponenten der Sensorik und Aktorik
c) Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
d) Inbetriebnehmen und Abnehmen von automatisierten Anlagen und Systemen
e) Erstellen und Dokumentieren von Konstruktions- und Schaltungsunterlagen
f) Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren von Fertigungsprozessen
g) Beurteilen von Auswirkungen des Einsatzes neuer Bauelemente, Baugruppen, Verfahren und Betriebsmittel auf den Fertigungsprozess und Einleiten von Optimierungsprozessen
2a)
a) Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten
b) Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets
c) Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft
d) Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation
e) Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung
f) Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung
g) Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft
2b)
a) Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme
b) Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen
c) Anwenden von Systemen für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung
d) Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
e) Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition
2c)
a) Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb
b) Fördern des Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
c) Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit und im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
d) Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen
e) Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen
3a)
a) Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen
b) Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
c) Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen
d) Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
e) Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
f) Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
g) Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
h) Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
3b)
a) Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen
b) Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg
c) Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden
d) Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
e) Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen
f) Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung
3c)
a) Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und auf die Handlungen in den Funktionsfeldern
b) Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
c) Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit
d) kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen
Weitere Informationen zu den prüfungsrelevanten Inhalten finden Sie in der bundeseinheitlichen Verordnung (unter Downloads).
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Rechtsbewusstes Handeln
1. Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
2. Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
3. Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
4. Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
5. Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässerschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
6. Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes
Betriebswirtschaftliches Handeln
1. Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
2. Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
3. Nutzen der Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
4. Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung
5. Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
1. Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
2. Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
3. Anwenden von Präsentationstechniken
4. Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
5. Anwenden von Projektmanagementmethoden
6. Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel
Zusammenarbeit im Betrieb
1. Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
2. Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zu deren Verbesserung
3. Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
4. Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
5. Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern
6. Fördern der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
1. Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, insbesondere bei Oxydations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
2. Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
3. Berechnen von betriebs- und fertigungstechnischen Größen bei Belastungen und Bewegungen
4. Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre grafische Darstellung
Handlungsspezifische Qualifikation
1. Handlungsbereich "Technik":
a) Infrastruktursysteme und Betriebstechnik
b) Automatisierungs- und Informationstechnik
2. Handlungsbereich "Organisation":
a) Betriebliches Kostenwesen
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
3. Handlungsbereich "Führung und Personal":
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement
1a)
a) Projektieren von elektrotechnischen Systemen, insbesondere von Energieversorgungssystemen sowie Systemen der elektrotechnischen Ausstattung von Gebäuden, Anlagen und anderen Infrastruktursystemen
b) Errichten von elektrotechnischen Systemen, insbesondere von Energieversorgungssystemen sowie Systemen der elektrotechnischen Ausstattung von Gebäuden, Anlagen und anderen Infrastruktursystemen
c) Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration von Komponenten, Geräten und elektrotechnischen Systemen
d) Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
e) Inbetriebnehmen und Abnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften
f) Inbetriebnehmen und Einrichten von Maschinen und Fertigungssystemen
g) Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität
h) Aufrechterhalten der elektrischen Energieversorgung
1b)
a) Projektieren sowie Erweitern und Instandhalten von automatisierten Anlagen und Informationssystemen - auch bei laufender Produktion
b) Auswählen und Konfigurieren von Systemen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Komponenten der Sensorik und Aktorik
c) Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
d) Inbetriebnehmen und Abnehmen von automatisierten Anlagen und Systemen
e) Erstellen und Dokumentieren von Konstruktions- und Schaltungsunterlagen
f) Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren von Fertigungsprozessen
g) Beurteilen von Auswirkungen des Einsatzes neuer Bauelemente, Baugruppen, Verfahren und Betriebsmittel auf den Fertigungsprozess und Einleiten von Optimierungsprozessen
2a)
a) Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten
b) Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets
c) Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft
d) Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation
e) Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung
f) Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung
g) Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft
2b)
a) Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme
b) Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen
c) Anwenden von Systemen für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung
d) Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
e) Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition
2c)
a) Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb
b) Fördern des Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
c) Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit und im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
d) Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen
e) Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen
3a)
a) Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen
b) Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
c) Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen
d) Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
e) Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
f) Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
g) Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
h) Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
3b)
a) Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen
b) Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg
c) Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden
d) Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
e) Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen
f) Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung
3c)
a) Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und auf die Handlungen in den Funktionsfeldern
b) Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
c) Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit
d) kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen
Weitere Informationen zu den prüfungsrelevanten Inhalten finden Sie in der bundeseinheitlichen Verordnung (unter Downloads).
Dieser IHK-Lehrgang ist für Sie richtig, wenn Sie als Facharbeiter in der Elektrobranche tätig sind und den beruflichen Aufstieg oder die Übernahme von Verantwortung anstreben.
Zulassungsvoraussetzungen
Überprüfen Sie hier schnell und bequem online, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen und sich zur Prüfung anmelden können. Im Prüfungsportal der IHK finden Sie darüber hinaus viele weitere nützliche Informationen rund um die Prüfung zum Gepr. Industriemeister Elektrotechnik.
Gut zu wissen: Lehrgangs- und Prüfungsanmeldung sind getrennt. Wir erinnern Sie gerne im Lehrgang daran, sich rechtzeitig zur Prüfung anzumelden.
Überprüfen Sie hier schnell und bequem online, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen und sich zur Prüfung anmelden können. Im Prüfungsportal der IHK finden Sie darüber hinaus viele weitere nützliche Informationen rund um die Prüfung zum Gepr. Industriemeister Elektrotechnik.
Gut zu wissen: Lehrgangs- und Prüfungsanmeldung sind getrennt. Wir erinnern Sie gerne im Lehrgang daran, sich rechtzeitig zur Prüfung anzumelden.
Sie können für die IHK-Weiterbildung bis zu 75 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren fördern lassen. Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG und den Voraussetzungen finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Aktuelle Termine
Gepr. Industriemeister/-in Elektrotechnik
Anmeldeschluss: 31.01.2025
samstags:08:00 bis 14:45 Uhr, ggf. vereinzelte Abendtermine unter der Woche möglich Lehrgangsdauer: ca. 2 Jahre
Kurs-Nr: L25M1020BO
4.910,00 €
zzgl. Prüfungsgebühren
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung
Gepr. Industriemeister/-in Elektrotechnik
Anmeldeschluss: 04.02.2025
dienstags: 17:45 bis 21:00 Uhr und samstags: 08:00 bis 13:00 Uhr zzgl. vereinzelter Projekttage, Lehrgangsdauer: 2 Jahre
Kurs-Nr: L25M1020GB
4.910,00 €
zzgl. Prüfungsgebühren
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung
Gepr. Industriemeister/-in Elektrotechnik
Anmeldeschluss: 26.08.2025
dienstags und donnerstags: 17:30 bis 21:30 Uhr zzgl. vereinzelter Projekttage, Lehrgangsdauer: 2 Jahre
Kurs-Nr: L25IMELP001
4.910,00 €
zzgl. Prüfungsgebühren
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung
Gepr. Industriemeister/-in Elektrotrechnik
Anmeldeschluss: 06.02.2026
samstags: 08:00 - 14:45 Uhr Lehrgangsdauer: ca. 2 Jahre
Kurs-Nr: L26IMELP001
4.910,00 €
zzgl. Prüfungsgebühren
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung