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Alles auf einen Blick

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (Interessenvertretung der Belegschaft eines Unternehmens). Es stellt die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Betriebsrats dar. Damit fällt es unter das sogenannte kollektive Arbeitsrecht.

Für Arbeitgeber/-innen ist eine effiziente Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat unerlässlich. Sowohl bei personellen Einzelmaßnahmen als auch bei generellen Regelungen (Betriebsvereinbarungen) oder Umstrukturierungen bestehen gesetzliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Werden diese verletzt, können die unternehmensseitig geplanten oder bereits umgesetzten Maßnahmen gerichtlich angreifbar oder sogar von vornherein unwirksam sein.

Nach dem Besuch dieser Veranstaltung können Sie:
- relevante Rechtsquellen besser identifizieren und anwenden
- Abläufe in einem Betriebsrat besser überblicken und rechtlich einordnen
- Umfang und auch Grenzen von Informationsrechtsrechten und Mitbestimmungsrechten eines Betriebsrats besser erfassen und bewerten

Trainerinnen und Trainer mit Expertise
Ihr Trainer ist Dr. Marcus Bauckmann.

Dauer und Abschluss
Die Veranstaltung umfasst 16 Unterrichtsstunden.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung "Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgebende".

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie u.a. im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

- Rechtsquellen im Kontext des Betriebsverfassungsrechts
- Abläufe der Betriebsratsarbeit (Erforderlichkeiten, Sitzungen, Beschlussfassungen etc.)
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
- System von Mitwirkung und Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz
- Informationsrechte des Betriebsrats
- Exemplarische Übersicht über die wirtschaftlichen (§ 106 BetrVG), personellen (§ 99 und § 102 BetrVG) und sozialen (§ 87 BetrVG) Angelegenheiten des Betriebsverfassungsrechts
- Übersicht über Verfahren vor dem Arbeitsgericht und vor der Einigungsstelle

Dieses Seminar ist für Sie richtig, wenn Sie als Personaler bzw. Personalerin oder Führungskraft mit einem Betriebsrat zu tun haben und sich über einen rechtssicheren Umgang mit den relevanten betriebsverfassungsrechtlichen Themen informieren wollen.

Es werden keine Voraussetzungen benötigt.

Marcus Bauckmann
Wir helfen Ihnen gerne weiter

Aktuelle Termine

Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgebende
Anmeldeschluss: 09.11.2025
Uhrzeit 09:00 - 16:30 Uhr
Kurs-Nr: S25S065P001 520,00 € einschl. Unterlagen und Bewirtung
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung

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