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Alles auf einen Blick

Auf Bachelor-Niveau in der Textilbranche durchstarten
Die Entwicklung in der Textilbearbeitung und -verarbeitung ist in den letzten Jahren immer schneller geworden. Die Anforderungen an Führungskräfte sind entsprechend in dem Bereich kontinuierlich gestiegen. Dieser Lehrgang ermöglicht Personen Sach- Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Auch Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung können ein Bestandteil der Funktion werden.
Übernahme von Organisations- und Führungsaufgabe in der Textilbranche

Geprüfte Industriemeister bzw. Industriemeisterinnen Textilwirtschaft sind in der Lage:

- Neue Technologien und Trends in der Textilwirtschaft zu erkennen und deren Umsetzung zu steuern
- Teams in der Textilbranche zu leiten, zu motivieren und zu schulen, um eine hohe Produktivität und Qualität für das Unternehmen zu gewährleisten. betriebswirtschaftliche Analysen durchzuführen, Kosten zu kontrollieren und Budgets zu planen
- Produktionsprozesse zu planen, zu organisieren und zu optimieren, um Effizienz und die Wirtschaftlichkeit zu steigern
- Qualitätsstandards festzulegen, zu überwachen und sicherzustellen, dass die Produkte den Anforderungen entsprechen
- Technische Probleme zu identifizieren und zu lösen und haben fundierte Kenntnisse in der Textiltechnik
- Definierte Sicherheitsvorschriften umzusetzen und umweltfreundliche Produktionsmethoden zu fördern

Insgesamt sind geprüfte Industriemeister der Textilwirtschaft gut gerüstet, um in verschiedenen Bereichen der Textilindustrie Verantwortung zu übernehmen und zur Weiterentwicklung des Unternehmens beizutragen.

Abschluss und Dauer
Der IHK-Lehrgang bereitet Sie auf die bundeseinheitliche Prüfung zum Gepr. Industriemeister Textilwirtschaft vor. Dieser IHK-Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet - also gleichwertig mit einem akademischen Bachelor. Die Dauer beträgt circa 2 Jahre.

IHK-Lehrgangskonzept, Trainer/Trainerinnen und Qualität
Die Trainer der IHK Nord Westfalen sind die wichtigsten Qualitätsfaktoren für eine gute und erfolgreiche Weiterbildung. Als fachliche Experten und zugleich erfahrene Praktiker vermitteln sie den Zugang zum Wissen und zu den Kompetenzen und begleiten die Teilnehmenden in ihrem Lernprozess bis zu den Prüfungen. Unsere Lehrgänge sind als klassische Präsenzlehrgänge in den IHK-Bildungszentren konzipiert, virtuelle Klassenräume ergänzen das Angebot.

IHK-Informationsveranstaltungen
In regelmäßigen Abständen finden Online-Infoveranstaltungen statt. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie unten auf der Webseite.

Förderung
Sie können bis zu 75 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren für die IHK-Weiterbildung fördern lassen. Weitere Informationen erhalten zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter dem Reiter Förderung.

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie u.a. im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Basisqualifikation
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb

1. Rechtsbewusstes Handeln
1. Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
2. Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
3. Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
4. Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
5. Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässerschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
6. Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes

2. Betriebswirtschaftliches Handeln
1. Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
2. Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
3. Nutzen der Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
4. Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung
5. Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren

3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
1. Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
2. Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
3. Anwenden von Präsentationstechniken
4. Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
5. Anwenden von Projektmanagementmethoden
6. Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel

4. Zusammenarbeit im Betrieb
1. Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
2. Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zu deren Verbesserung
3. Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
4. Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
5. Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich von Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern
6. Fördern der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte

Handlungsspezifische Qualifikation
(2) Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifikationsschwerpunkte:

1. Handlungsbereich "Technik":
a) Betriebstechnik
b) Fertigungstechnik

2. Handlungsbereich "Organisation":
a) Betriebskosten
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Prozessoptimierung
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

3. Handlungsbereich "Führung und Personal"
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement.

(4) Der Handlungsbereich "Spezialisierungsgebiete" gliedert sich in folgende Wahlqualifikationsschwerpunkte:
1. Automatisierungs- und Prozessleittechnik
2. Biotechnologie
3. Betriebscontrolling
4. Qualitätsmanagement im regulierten Umfeld

Betriebstechnik:
a) Aufstellen und Inbetriebnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter Beachtung
sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften
b) Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der
Instandhaltungsqualität und der Termine
c) Auswahl, Festlegung und Funktionserhalt von Produktionsmaschinen und -anlagen, von Anlagen
der Ver- und Entsorgung sowie der Hebe-, Transport- und Fördermittel, einschließlich der jeweils
dazugehörigen Aggregate
d) Funktionserhalt und Überwachung der Steuer- und Regeleinrichtungen sowie der Diagnosesysteme
von Maschinen und Anlagen
e) Durchführen von Störungsanalysen und Einleiten von Maßnahmen zur Behebung von Störungen unter
Berücksichtigung von Mehrstellenarbeit
f) Erfassen und Bewerten von Schwachstellen, Schäden und Funktionsstörungen sowie Begründen von
Auswirkungen geplanter Eingriffe
g) Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Produkten unter
Berücksichtigung des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes

Fertigungstechnik:
a) Planen und Analysieren von Fertigungsaufträgen und Festlegen von Verfahren, Maschinen und
Anlagen, Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen sowie Ermittlung der technischen Daten
b) Umsetzen von Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Fertigung und
Qualitätssicherung
c) Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren von Fertigungsprozessen
d) Anwenden der Steuerungstechnik bei der Programmierung und Organisation von Fertigungsprozessen
unter Nutzung der Informationen aus rechnergestützten Systemen
e) Einsatz und Überwachung von Automatisierungssystemen sowie der Handhabungs-, Montage-, Förderund Lagersysteme
f) Auswählen von technologiespezifischen Prüftechniken, Auswerten der Kenndaten und Einleiten von
qualitätssichernden Maßnahmen
g) Beurteilen von Auswirkungen auf Fertigungsprozesse beim Umstellen von Maschinen und Anlagen auf
neue Produkte und bei der Änderung von Prozessparametern
h) Umsetzen von Instandhaltungsvorgaben in Fertigungsprozessen und Einhalten qualitativer und
quantitativer Anforderungen
i) Berücksichtigen von einschlägigen Regelwerken und Normen

Betriebskosten:
a) Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und
bedarfsgerechter Lagerwirtschaft
b) Berücksichtigen von Kostenfaktoren bei organisatorischen und personellen Maßnahmen
c) Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft
d) Planen, Verhandeln, Überwachen und Einhalten des Budgets
e) Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der Kosten nach vorgegebenen Daten
f) Berücksichtigen von Zusammenhängen des betrieblichen Rechnungswesens, insbesondere
Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträger- und Prozesskostenrechnung
g) Anwenden von Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der
Deckungsbeitragsrechnung
h) Fördern des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei unterschiedlichen Formen
der Arbeitsorganisation;

Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Prozessoptimierung:
a) Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen
b) Anwenden von Systemen für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung
Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition, einschließlich der dazugehörigen Zeit- und
Datenermittlung
c) Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
d) Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition
e) Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz:
a) Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der
Arbeitssicherheit zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen sowie von Umwelt- und
Gesundheitsbelastungen
b) Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und
Gesundheitsschutzes
c) Beurteilen, Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und
Umweltschutzes
d) Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und
gesundheitsgefährdenden Stoffen und Betriebsmitteln
e) Fördern des Bewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezüglich der Arbeitssicherheit und
des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes

Personalführung:
a) Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung
technischer und organisatorischer Veränderungen
b) Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen
c) Auswählen und Einsetzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer
persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
d) Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum
Lösen von Problemen und Konflikten
e) Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
f) Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
g) Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
h) Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft

Personalentwicklung:
a) Festlegen der Ziele der Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg
b) Durchführen von Personalbeurteilungen und Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien
und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden
c) Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs
d) Beraten, Unterstützen und Fördern von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen
Entwicklung
e) Fördern, Planen, Durchführen und Veranlassen von Personalentwicklungsmaßnahmen unter
Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiter- und Mitarbeiterinneninteressen
f) Überprüfen der Ergebnisse von Personalentwicklungsmaßnahmen

Qualitätsmanagement:
a) Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und auf die
Handlungen in den Funktionsfeldern
b) kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von
qualitätssichernden Maßnahmen
c) Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Prozess und Produktqualität sowie der Kundenzufriedenheit
d) Beschreiben betrieblicher Prozesse zur Vorbereitung von Zertifizierungen
e) Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen


Weitere Informationen zu den prüfungsrelevanten Inhalten finden Sie in der bundeseinheitlichen Verordnung (unter Downloads).

Sie haben bereits eine Berufsausbildung (oder vergleichbare Qualifikation) erfolgreich abgeschlossen, möchten sich nun mit einer IHK-Weiterbildung auf Bachelor-Ebene weiter qualifizieren und streben eine Karriere mit Leitungs- und Führungsaufgaben in der Textilindustrie an.

Zulassungsvoraussetzungen
Überprüfen Sie hier schnell und bequem online, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen und sich zur Prüfung anmelden können. Im Prüfungsportal der IHK finden Sie darüber hinaus viele weitere nützliche Informationen rund um die Prüfung zum Gepr. Industriemeister Textilwirtschaft.

Gut zu wissen: Lehrgangs- und Prüfungsanmeldung sind getrennt. Wir erinnern Sie gerne im Lehrgang daran, sich rechtzeitig zur Prüfung anzumelden.

Sie können für die IHK-Weiterbildung bis zu 75 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren fördern lassen. Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG und den Voraussetzungen finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter

Aktuelle Termine

Gepr. Industriemeister/-in Textilwirtschaft
Anmeldeschluss: 06.03.2026
samstags 08:00 - 14:45 Uhr
Kurs-Nr: L26IMTXP001 4.910,00 € zzgl. Prüfungsgebühren
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung
Gepr. Industriemeister/-in Textilwirtschaft
Anmeldeschluss: 06.03.2026
samstags: 08:00 bis 14:45 Uhr, ggf. vereinzelte Abendtermine unter der Woche möglich Lehrgangsdauer: ca. 2 Jahre
Kurs-Nr: L26IMTXP002 4.190,00 € zzgl. Prüfungsgebühren
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung

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Präsenz 15.01.25 | 16:30 Uhr
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Online 06.02.25 | 16:00 Uhr
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