Alles auf einen Blick
Auf Bachelor-Niveau durchstartenDurch den IHK-Lehrgang sind Sie qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern wie Betriebserhaltung, Fertigung, Montage, handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen sowie Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung auszuüben. Auch die Personalplanung und -führung sowie die Ausbildung von Azubis sind Aufgaben von Industriemeistern bzw. Industriemeisterinnen Metall. Der IHK-Lehrgang bereitet Sie umfassend auf die Prüfungen vor. Motivation und Eigeninitiative sind die wesentlichen Kriterien für einen erfolgreichen IHK-Abschluss.
Fit für Führungsaufgaben
Geprüfte Industriemeister bzw Industriemeisterinnen Metall sind in der Lage:
- Produktionsprozesse zu überwachen, dort Engpässe zu identifizieren und Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen
- Sicherheitsstandards zu implementieren und zu überwachen
- Das Qualitätsmanagement zu entwickeln und umzusetzen
- Mitarbeitende zu führen, zu motivieren und zu entwickeln, um eine produktive und engagierte Arbeitsumgebung zu schaffen
- Produktionsabläufe sowie Material- und Ressourceneinsatz effizient zu planen und zu koordinieren
- Technische Probleme zu analysieren und effektive Lösungen zu entwickeln, um Produktionsausfälle zu minimieren
- Effektiv mit verschiedenen Abteilungen im Unternehmen, Lieferanten und Kunden zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten, um einen reibungslosen Ablauf der Produktion sicherzustellen
Abschluss auf Bachelor-Niveau
Der IHK-Lehrgang bereitet Sie auf die bundeseinheitliche Prüfung zum Gepr. Industriemeister Metall vor. Dieser IHK-Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet - also gleichwertig zum akademischen Bachelor (B.A.). Die Dauer beträgt ca. 2 Jahre.
IHK-Lehrgangskonzept, Trainer/Trainerinnen und Qualität
Die Trainer der IHK Nord Westfalen sind die wichtigsten Qualitätsfaktoren für eine gute und erfolgreiche Weiterbildung. Als fachliche Experten und zugleich erfahrene Praktiker vermitteln sie den Zugang zum Wissen und zu den Kompetenzen und begleiten die Teilnehmenden in ihrem Lernprozess bis zu den Prüfungen. Unsere Lehrgänge sind als klassische Präsenzlehrgänge in den IHK-Bildungszentren konzipiert, virtuelle Klassenräume ergänzen das Angebot.
IHK-Informationsveranstaltungen
In regelmäßigen Abständen finden Online-Infoveranstaltungen statt. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie unten auf der Webseite.
Förderung
Sie können bis zu 75 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren für die IHK-Weiterbildung fördern lassen. Weitere Informationen erhalten zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter dem Reiter Förderung.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie u.a. im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Basisqualifikation
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
1. Rechtsbewusstes Handeln
- Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeiter:innen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
- Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
- Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
- Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
- Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
- Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
- Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
- Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
- Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
- Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung
- Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
- Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
- Anwenden von Präsentationstechniken
- Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
- Anwenden von Projektmanagementmethoden
- Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel
4. Zusammenarbeit im Betrieb
- Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
- Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung
- Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
- Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
- Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter:innen zu fördern
- Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, zum Beispiel bei Oxydations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
- Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
- Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen
- Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre grafische Darstellung
Handlungsspezifische Qualifikation
1. Handlungsbereich "Technik":
a) Betriebstechnik
b) Fertigungstechnik
c) Montagetechnik
2. Handlungsbereich "Organisation":
a) Betriebliches Kostenwesen
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
3. Handlungsbereich "Führung und Personal":
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement
1a)
a) Auswahl, Festlegung und Funktionserhalt von Kraft- und Arbeitsmaschinen und der zugehörigen Aggregate sowie Hebe-, Transport- und Fördermittel
b) Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität und der Termine
c) Erfassen und Bewerten von Schwachstellen, Schäden und Funktionsstörungen sowie Abschätzen und Begründen von Auswirkungen geplanter Eingriffe
d) Aufrechterhalten der Energieversorgung im Betrieb
e) Aufstellen und Inbetriebnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften
f) Funktionserhalt und Überwachung der Steuer- und Regeleinrichtungen sowie der Diagnosesysteme von Maschinen und Anlagen
g) Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Produkten
1b)
a) Planen und Analysieren von Fertigungsaufträgen und Festlegen der anzuwendenden Verfahren, Betriebsmittel und Hilfsstoffe einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten
b) Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren des Fertigungsprozesses
c) Umsetzen der Instandhaltungsvorgaben und Einhalten qualitativer und quantitativer Anforderungen
d) Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel
e) Anwenden der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen
f) Einsatz und Überwachung von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme
g) Aufstellen und Inbetriebnehmen von Maschinen und Fertigungssystemen
h) Umsetzen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung
1c)
a) Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven Vorgaben, Disponieren der Eigen- und Fremdteile und der terminlichen Vorgaben sowie Festlegen von Montageplatz, der Betriebs-, Montage- und Prüfmittel, der Montageprinzipien und Veranlassen des Montageprozesses
b) Planen und Beurteilen des Einsatzes von automatisierten Montagesystemen einschließlich der Anwendung von Handhabungsautomaten
c) Überprüfen der Funktion von Baugruppen und Bauteilen nach der Methode der Fehler-Möglichkeit-Einfluss-Analyse
d) Inbetriebnehmen und Abnehmen von montierten Maschinen und Anlagen nach den geltenden technischen Richtlinien
2a)
a) Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten
b) Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets
c) Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft
d) Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation
e) Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung
f) Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung
g) Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft
2b)
a) Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme
b) Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen
c) Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung
d) Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
e) Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition
2c)
a) Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb
b) Fördern des Mitarbeiter:innenbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
c) Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit und im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
d) Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen
e) Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen
3a)
a) Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen
b) Auswahl und Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
c) Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen
d) Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
e) Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
f) Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
g) Beteiligen der Mitarbeiter:innen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
h) Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
3b)
a) Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen
b) Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg
c) Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden
d) Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiter:inneninteressen
e) Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen
f) Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeiter:innen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung
3c)
a) Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und die Funktionsfelder
b) Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter:innen
c) Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit
d) kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen
Weitere Informationen zu den prüfungsrelevanten Inhalten finden Sie in der bundeseinheitlichen Verordnung (unter Downloads).
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
1. Rechtsbewusstes Handeln
- Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeiter:innen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
- Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
- Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
- Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
- Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
- Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
- Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
- Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
- Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
- Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung
- Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
- Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
- Anwenden von Präsentationstechniken
- Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
- Anwenden von Projektmanagementmethoden
- Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel
4. Zusammenarbeit im Betrieb
- Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
- Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung
- Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
- Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
- Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter:innen zu fördern
- Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, zum Beispiel bei Oxydations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
- Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
- Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen
- Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre grafische Darstellung
Handlungsspezifische Qualifikation
1. Handlungsbereich "Technik":
a) Betriebstechnik
b) Fertigungstechnik
c) Montagetechnik
2. Handlungsbereich "Organisation":
a) Betriebliches Kostenwesen
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
3. Handlungsbereich "Führung und Personal":
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement
1a)
a) Auswahl, Festlegung und Funktionserhalt von Kraft- und Arbeitsmaschinen und der zugehörigen Aggregate sowie Hebe-, Transport- und Fördermittel
b) Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität und der Termine
c) Erfassen und Bewerten von Schwachstellen, Schäden und Funktionsstörungen sowie Abschätzen und Begründen von Auswirkungen geplanter Eingriffe
d) Aufrechterhalten der Energieversorgung im Betrieb
e) Aufstellen und Inbetriebnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften
f) Funktionserhalt und Überwachung der Steuer- und Regeleinrichtungen sowie der Diagnosesysteme von Maschinen und Anlagen
g) Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Produkten
1b)
a) Planen und Analysieren von Fertigungsaufträgen und Festlegen der anzuwendenden Verfahren, Betriebsmittel und Hilfsstoffe einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten
b) Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren des Fertigungsprozesses
c) Umsetzen der Instandhaltungsvorgaben und Einhalten qualitativer und quantitativer Anforderungen
d) Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel
e) Anwenden der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen
f) Einsatz und Überwachung von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme
g) Aufstellen und Inbetriebnehmen von Maschinen und Fertigungssystemen
h) Umsetzen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung
1c)
a) Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven Vorgaben, Disponieren der Eigen- und Fremdteile und der terminlichen Vorgaben sowie Festlegen von Montageplatz, der Betriebs-, Montage- und Prüfmittel, der Montageprinzipien und Veranlassen des Montageprozesses
b) Planen und Beurteilen des Einsatzes von automatisierten Montagesystemen einschließlich der Anwendung von Handhabungsautomaten
c) Überprüfen der Funktion von Baugruppen und Bauteilen nach der Methode der Fehler-Möglichkeit-Einfluss-Analyse
d) Inbetriebnehmen und Abnehmen von montierten Maschinen und Anlagen nach den geltenden technischen Richtlinien
2a)
a) Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten
b) Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets
c) Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft
d) Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation
e) Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung
f) Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung
g) Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft
2b)
a) Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme
b) Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen
c) Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung
d) Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
e) Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition
2c)
a) Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb
b) Fördern des Mitarbeiter:innenbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
c) Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit und im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
d) Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen
e) Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen
3a)
a) Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen
b) Auswahl und Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
c) Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen
d) Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
e) Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
f) Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
g) Beteiligen der Mitarbeiter:innen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
h) Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
3b)
a) Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen
b) Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg
c) Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden
d) Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiter:inneninteressen
e) Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen
f) Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeiter:innen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung
3c)
a) Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und die Funktionsfelder
b) Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter:innen
c) Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit
d) kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen
Weitere Informationen zu den prüfungsrelevanten Inhalten finden Sie in der bundeseinheitlichen Verordnung (unter Downloads).
Sie haben bereits eine Berufsausbildung (oder vergleichbare Qualifikation) erfolgreich abgeschlossen, möchten sich nun mit einer IHK-Weiterbildung auf Bachelor-Ebene weiter qualifizieren und streben eine Karriere mit Leitungs- und Führungsaufgaben an. Dieser IHK-Lehrgang ist für Sie richtig, wenn Sie als Facharbeiter in der Metallbranche tätig sind und den beruflichen Aufstieg oder die Übernahme von Verantwortung anstreben.
Überprüfen Sie hier schnell und bequem online, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen und sich zur Prüfung anmelden können. Im Prüfungsportal der IHK finden Sie darüber hinaus viele weitere nützliche Informationen rund um die Prüfung zum Gepr. Industriemeister Metall.
Gut zu wissen: Lehrgangs- und Prüfungsanmeldung sind getrennt. Wir erinnern Sie gerne im Lehrgang daran, sich rechtzeitig zur Prüfung anzumelden.
Gut zu wissen: Lehrgangs- und Prüfungsanmeldung sind getrennt. Wir erinnern Sie gerne im Lehrgang daran, sich rechtzeitig zur Prüfung anzumelden.
Sie können für die IHK-Weiterbildung bis zu 75 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren fördern lassen. Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG und den Voraussetzungen finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Aktuelle Termine
Gepr. Industriemeister/-in Metall
Anmeldeschluss: 31.01.2025
samstags: 08:00 bis 14:45 Uhr, ggf. vereinzelte Abendtermine unter der Woche möglich Lehrgangsdauer: ca. 2 Jahre
Kurs-Nr: L25M1051BO
4.910,00 €
zzgl. Prüfungsgebühren
Warteliste
zur Warteliste
Gepr. Industriemeister/-in Metall
Anmeldeschluss: 04.02.2025
dienstags: 17:45 bis 21:00 Uhr und samstags: 08:00 bis 13:00 Uhr zzgl. vereinzelter Projekttage, Lehrgangsdauer: 2 Jahre
Kurs-Nr: L25M1050GB
4.910,00 €
zzgl. Prüfungsgebühren
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung
Gepr. Industriemeister/-in Metall
Anmeldeschluss: 07.02.2025
samstags: 08:00 - 14:45 Uhr Lehrgangsdauer: ca. 2 Jahre
Kurs-Nr: L25M1051MS
4.910,00 €
zzgl. Prüfungsgebühren
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung
Gepr. Industriemeister/-in Metall
Anmeldeschluss: 26.08.2025
dienstags und donnerstags: 17:30 bis 21:30 Uhr zzgl. vereinzelter Projekttage, Lehrgangsdauer: 2 Jahre
Kurs-Nr: L25IMMEP001
4.910,00 €
zzgl. Prüfungsgebühren
freie Plätze sind vorhanden
zur Anmeldung