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Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für den Besuch von Lehrgängen/Seminaren der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren soll möglichst früh erfolgen. Eine rechtzeitige Anmeldung liegt im Interesse der Teilnehmer/-innen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an. 

Mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme durch die IHK Nord Westfalen entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnehmerentgeltes. Mit der Anmeldung zu den gerätegebundenen Lehrgängen/Seminaren erkennt der/die Teilnehmer/-in an, dass die von der IHK Nord Westfalen zur Verfügung gestellte Software und Hardware ausschließlich zu Lehrgangs-/Seminarzwecken benutzt wird.

2. Lehrgangs-/Seminarkosten

Die Lehrgangs-/Seminarkosten sind unabhängig von den Leistungen Dritter vom Vertragspartner pünktlich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 80 Unterrichtsstunden kann die IHK Nord Westfalen die Beträge in Raten erheben. Die Lehrgangs-/Seminarkosten umfassen i. d. R. nicht die Kosten für Lernmittel und Skripte.

3. Widerrufsrecht

Zusätzlich zum Rücktrittsrecht steht Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ein Widerrufsrecht zu, soweit der Vertragsschluss per Brief, E-Mail oder über das Onlineformular erfolgte. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist jede Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief und  E-Mail) widerrufen. Sie können dafür das Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor dem Ablauf der Widerrufsfrist. Der Widerruf ist zu richten an:

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster Link Widerrufsformular:

http://ihk.de/nw/widerrufsformular_ihk_weiterbildung

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die IHK die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Teilnehmer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

4. Rücktritt und Kündigung

Lehrgänge:

Ein Rücktritt von der Lehrgangsanmeldung ist bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn ohne jegliche Kosten für den Vertragspartner/den Teilnehmer/die Teilnehmerin möglich. Bei später eingehender Erklärung bis zum Beginn des Lehrgangs wird ein pauschales Entgelt in Höhe von 5 % der Lehrgangskosten, mindestens jedoch 40 € erhoben.

Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als 80 Unterrichtsstunden können in Abschnitte aufgeteilt werden. Bei Kündigung nach Beginn eines Lehrgangs mit weniger als 80 Unterrichtsstunden sind die Lehrgangskosten in voller Höhe zu entrichten. Bei Kündigung nach Beginn eines Lehrgangs, der in Abschnitte eingeteilt ist, sind die anteiligen Kosten für die bis zum Kündigungseingang begonnenen Abschnitte zu entrichten.

Eine Lehrgangskündigung bzw. ein Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei der IHK Nord Westfalen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangsstunden berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen zu kündigen, bleibt unberührt.

Seminare:

Bei Seminaren kann der Vertragspartner/der Teilnehmer/die Teilnehmerin vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der IHK Nord Westfalen mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK Nord Westfalen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Bei bestimmten Seminaren und Inhouse-Schulungen behält sich die IHK Nord Westfalen vor, abweichende Bedingungen zu vereinbaren. Das Recht, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen zu kündigen, bleibt unberührt.

Inhouse-Veranstaltungen (exklusiv für ein Unternehmen konzipierte und organisierte Veranstaltungen):

Ein Rücktritt ist bis 21 Kalendertage vor Beginn kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt von 20 bis 8 Kalendertagen vor Beginn sind 50 % des Angebotspreises und bei einem Rücktritt 7 bis 1 Kalendertag(e) vor Beginn ist der volle Angebotspreis zu bezahlen. Besteht ein Auftrag aus mehreren Seminartagen, so wird bei einer kurzfristigen Verschiebung einzelner Termine (Verschiebung weniger als 10 Tage vor Seminartermin) durch den Kunden eine Ausfallentschädigung von 50 % des durchschnittlichen Tagespreises (Gesamtpreis geteilt durch Anzahl der Seminartage) fällig. 

Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

5. Absage von Veranstaltungen

Die IHK Nord Westfalen hat das Recht, bei zu geringer Beteiligung Lehrgänge/Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten/Referenten berechtigt den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

6. Haftung

Wird ein Lehrgang/Seminar abgesagt, in dessen Verlauf abgesetzt oder fallen einzelne Stunden eines Lehrgangs/Seminars aus, haftet die IHK Nord Westfalen für daraus resultierende Schäden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden. Die IHK Nord Westfalen haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge durch Dritte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Jeglicher Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Lehrgangs/Seminars zur Verfügung gestellten Software oder Hardware kann zu Schadensersatzansprüchen seitens der IHK Nord Westfalen oder Dritter führen.

7. Beachtung der Hausordnung

Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Hausordnung der Schulungsstätte

8. Ausschluss von der Teilnahme

Die IHK Nord Westfalen ist berechtigt, Lehrgangs-/Seminarteilnehmer/-innen in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug, Nicht- erscheinen, Störungen der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch seitens der IHK Nord Westfalen bestimmt sich für den Fall des Ausschlusses nach den Regelungen der Kündigung unter Ziffer 4.

9. Datenspeicherung

Mit der Erhebung und automatischen Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung ist der/die Teilnehmer/-in einverstanden. Bei einem späteren Widerruf dieser Einwilligung behält sich die IHK Nord Westfalen den Ausschluss von dem Lehrgang/Seminar und/oder der Prüfung vor.

10. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist die IHK verpflichtet auf Anbieter hinzuweisen. Diese finden Sie u.a. im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) www.wis.ihk.de.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Münster.