Bildungsurlaub kurz und knapp erklärt
- 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden.
- Für Auszubildende 5 Tage insgesamt während der Ausbildung – ausschließlich für politische Bildung
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Auszubildende, nur politische Bildung
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
- Politische oder Berufliche Weiterbildung
- Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in 5 Tagen in Wochen-Intervallen
- täglich mindestens 6 Ustd.
- Veranstaltungsort darf max 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein
- Online-Veranstaltungen sind möglich
- Antragsstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen
- Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung können angerecht werden
- In Betrieben bis 50 Beschäftigte gibt es Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
- Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
- Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil“ einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit
Bei diesen Lehrgängen kann Bildungsurlaub beantragt werden.
- Ausbildung der Ausbilder (AdA) – Vollzeit, kompakt online, Wochenendkurs
- Online Marketing Manager/-in Vollzeit
- Online Marketing Manager/-in Advanced Vollzeit
- Social Media Manager/-in Vollzeit
- Social Media Manager/-in Advanced Vollzeit