Direkt zum Inhalt wechseln
Fördermöglichkeiten IHK Weiterbildung
© Art.disini/AdobeStock

Fördermöglichkeiten Ihre finanzielle Förderung

Die Fördermöglichkeiten sind hervorragend. Ob Aufstiegs-BAföG für Meister, Fachwirte und Co., die Bildungsprämie, die Kompass-Förderung für Soloselbständige oder die Begabtenförderung für sehr gute Ausbildungsabsolventen – das Angebot ist vielfältig.

Aufstiegs-BAföG

Bis zu 75 % der Lehrgangskosten können über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.

Wer einen IHK-Lehrgang zum Fachwirt, Fachkaufmann, Meister, IT-Professional oder (Technischen) Betriebswirt machen möchte, kann Aufstiegs-BAföG beantragen. Das Aufstiegs-BAföG wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Unter www.aufstiegs-bafoeg.info finden Sie weitere Details zu dieser Fördermöglichkeit. Ausführlichere Informationen finden Sie auch hier: Aufstiegs-BaföG Infos

*Hinweis: Die IHK Nord Westfalen hat keinen Einfluss auf die Vergabe und Bewilligung von Anträgen zum Aufstiegs-BAföG. Der Inhalt dieser Seite beinhaltet die aktuellen Bedingungen und Änderungen seit dem 01.08.2020.

Infos zum Aufstiegs-BaföG

Bitte akzeptieren Sie die Marketing Cookies um den Inhalt zu sehen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Weiterbildungsstipendium Bis zu 8.100 Euro in maximal drei Jahren erhalten

Mit dem Weiterbildungsstipendium wird die persönliche und berufliche Entwicklung besonders leistungsfähiger junger Menschen unterstützt. Wer die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen hat und jünger als 25 Jahre alt ist, kann bis zu 8.100 Euro in maximal drei Jahren gefördert werden. Unter weiterbildungsstipendium.de finden Sie weitere Details zu dieser Förderung.

Komplette Weiterbildung fördern lassen Förderung durch die Agentur für Arbeit

Sie sind arbeitslos, stehen kurz vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder haben keinen Berufsabschluss. Eine Förderung durch die Arbeitsagentur ist hier möglich. sind arbeitslos, stehen kurz vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder haben keinen Berufsabschluss. Eine Förderung durch die Arbeitsagentur ist hier möglich.

bis zu 90 Prozent (maximal 4500 Euro) der Qualifizierungskosten KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbstständige

Solo-Selbstständige werden durch das Förderprogramm KOMPASS unterstützt. Das Projekt wird im Rahmen des Programms „KOMPASS-Kompakte Hilfe für Soloselbstständige“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.